Gedruckt zu Solothurn, Im Jahr 1661, in-8vo, Titelbl. mit herald. Holzschnitt-Vignette (wasserfleckig) + 201 S. + 1 S. (Errata), teilweise gebräunt und wasserrandig, erste und letzte Bl. mit leichten Knickspuren, hint. Vorsatz mit kl. Fehlstellen, Eselsohren am Anfang, Stempel auf Titelbl. ‘Kantonsbibliothek Solothurn - Doublette’, Interims-Broschüre.
Der Geschichtsforscher, Notar und Stadtschreiber Franz Haffner, mitbegründer des Jesuitenkollegiums zu Solothurn, verfasste u.a. Gutachten und Streitschriften für die Regierung. So entstand auch die vorliegende Schrift gegen das Kloster Beinwil. “Diese auf Befehl Schultheiss und Raths zu Solothurn von ihrem Staatsschreiber Franz Haffner verfertigte Schrift, ist ziemlich beissend, und es wäre anstatt dessen zu wünschen, dass man mehrere Gründlichkeit beobachtet und die beträchtliche Anzahl Urkunden ganz beigefügt hätte, anstatt nur Bruchstücke zu liefern. S. 15 stehen verschiedene Sachen, welche das alte "Nugerol" in ein heiteres Licht setzen, da eines in der Herrschaft Thierstein gelegenen Dorfs "Nugral" und eines Hofs allda Meldung geschieht, welches nebst den Dörfern Erschwyl, Buesserach, Breitenbach, Gründel, Nugrol samt Panthaleon, von Beinweil, angesprochen wird. Holzmann-B. IV/6026; Barth -; Haller V/1213; HBLS IV/49, E3 (erwähnt nur späteres nicht anonym erschien. Werk Hafners). image disp.
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2 Teile in 1 Band. Solothurn, Johann Jacob Bernhardts, durch Michael Wehrlin. 1666. Klein-4°. 13 (statt 14) n.n. Bl., 722 S. 1 Bl. Schutz-Schrift und Druckermarke; Titel, 441 S., 1 S. Druckermarke. Mit 39 heraldischen Holzschnitten in "Dedication" und 2 Holzschnitttaflen im 1. Teil. Pergamentband der Zeit mit handschriftlichem Rückentitel.
Haller IV, 780. - Barth 19624. - Erste Ausgabe. - Das Bedauern Hallers über die "vielen fabelhaften und abergläubischen Erzählungen" der Chronik machen heute Ihren Reiz aus. Haller ist jedoch des Lobes voll über die fundierten Quellenstudien im zweiten Teil. Der erste Teil der Chronik erzählt die Geschichte der Menschheit in der Chroniktradition des 15. und 16. Jahrhunderts mit Solothurn als Mittelpunkt der Welt. "Seine Lebendigkeit, seine herzliche Teilnahme machen ihn zu einem der Sprühenden unter den steifleinernen Zeitgenossen ... Sehr richtige Bemerkungen macht er über den Bauernkrieg." (Feller/Bonjour I, 425ff.). - Durchgehend, wie immer, stark gebräunt. Die ersten 5 Blätter mit grösseren Einrissen durch Wurmspuren. Einzelne Wurmspuren am Rand. Stellenweise auch fingerfleckig. Es fehlt, wie häufig, der Vortitel zum ersten Band und ohne die Register zu den 2 Teilen, die offenbar separat nachgeliefert wurden.
Solothurn, Michael Wehrlin (für) Johann Jacob Bernhardt, M. DC. LXVI., (1666), Qu.- in-8vo, 2-spalt. Text, 14 Bl., Titel mit Solothurner Wappen, Text mit 39 Wappen-Holzschnitten (Solothurner Geschlechter) + 722 S. (recte 724: Nr. 685-686 zweimal verwendet) + 2 Holzschnitt-Tafeln S. 30 & 63 ("Abt. eines wolproportionirten Menschen-Bilds " und "Abriss ... wie die Kinder Israel ... gelagert waren) + 1 Bl. mit Holzschnitt-Druckermarke; 1 Bl., Titel mit Wappen-Holzschnitt + 441 S. + 1 S. mit Holzschnitt-Druckermarke, Ex-Libros Gertrud BLOCH & Wilhelm Albert PFAEHLER, H.-Leder mit Ecken. Schönes Exemplar.
Originalausgabe. Komplettes Exemplar. Der erste Teil ist eine Chronik der Weltgeschichte bis 1666, mit vielen, Helvetien betreffende Sachen. Er berichtet u.a. über die Entdeckung Amerikas. Im 2. Teil behandelt er ausführlich die "Solothurnischen Geschichten" “... eine wahrhafte, und auf Urkunden gegründete Erzehlung, der Lage, Sitten, Wesen, Regierungsform, Freyheiten, burgerlichen Geschlechter, und der Geschichte der Stadt Solothurn, worinn sich viel wichtige Urkunden, wegen St-Ursi-Stift, und dessen Streit mit der Stadt u.s.f. befinden. Er handelt besonders weitläufig von den Klöstern und Stiftern der Stadt Solothurn, und gibt die Verzeichnisse ihrer Probste, Reichthümer, u.d.gl. ... die Geschichten jeder Vogtey, samt der Folge der Landvögte, worinnen ebenfalls merkwürdige Sachen anzutreffen sind. ... Es ist zu bedauren, dass diesem sonst nicht unfeinen Werk, so viele fabelhafte, und abergläubische Erzehlungen einverleibet worden ...” (Haller). Halller IV/780; Barth 19624; HBLS IV/49, E3.
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