Bern, Getruckt, in Hoch-Oberkeitlicher Truckerey, 1735. Klein-4°. 12 S. mit einer Titelvignette.
Reference : 57979AB
F. als Vorkauf (d.h. Kauf, bevor andere kaufen) wie als Aufkauf (d.h. Kauf zur Hortung, um Mangelsituationen auszunützen) erhielt durch die spätma. städt. Marktpolitik (Märkte) die Bedeutung von spekulativem, preistreibendem Zwischenhandel aus Gewinnsucht (Wucher). Zum Schutz der städt. Konsumenten herrschte bei der städt. Lebensmittelversorgung (v.a. Getreide, Fleisch, Wein, Butter, Salz) Marktzwang: Handel, der sich der städt. Marktregulierung entzog, also vor der Stadt oder vor dem offiziellen Marktbeginn (Glockenzeichen, aufgestecktes Fähnchen am Kornhaus) stattfand, war als F. verboten. Das Verbot richtete sich auch gegen Händler (Fürkäufer), die bei den bäuerl. Produzenten die Produkte aufkauften, einlagerten und unter Ausnützung von Mangel und Teuerung mit Gewinn (auf Mehrschatz) verkauften. Vom 16. Jh. an weiteten die Landesobrigkeiten ihre Marktaufsicht auf das ganze Territorium aus. Doch erst die strenge Kontrolle und breit abgestützte Vorrats- und Marktpolitik des 18. Jh. machten F. unrentabel. Mit dem Phänomen verschwand noch vor 1800 auch der Begriff. (HLS).
Daniel Thierstein, Livres anciens
Daniel Thierstein
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