O.O., o.J. (um 1900). 12°. (8) S. Mit 1 Federlithographie verso vord. Umschlagdeckel und einem lithogr. Plan verso hint. Umschlagdeckel. Orig.-Heft.
Enthält Angaben des Arztes J. Lanz zum Kuren bei Anaemie und Chlorose, Brustkrankheiten, Rheumatismus, Nervenkrankheiten und Rekonvaleszenz. - Durchgehend gebräunt und stockfleckig. Einband berieben, gebräunt und stockfleckig.
Reference : 114685aaf
Baedeker’s Autoguides, 1957, in-8vo, 320 p., with 36 maps and plans and 82 sketches, reliure en toile originale.
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Reference : 78714aaf
Sion, Valprint, 1976, gr. in-4to, 127 p., richem. ill. avec des photogr. en noir et en couleurs, cartonnage original ill. en couleurs.
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Reference : 124872aaf
Vevey, Impr. Loertcher s.d. (vers 1876) in-12°, frontispice Hotel des Alpes + 39 p. +1 vide / + l’Aquatinte coloriée à la main, brochure originale illustrée.
Gattlen L’Estampe topogr. du Valais. N° 801. Tiré de Promenade Pittoresque, comp. de 50 vues en miniature et gravées par C. Bodmer, 1829. Image disp.
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Reference : 26983
Basel, Basler Kunstverein 1937, 220x155mm, 44Seiten, broschiert.
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Reference : 40161
Einsielden - New York - Cincinnati, Nikolaus Benziger 1872, 210x140mm, 14Seiten, broschiert. Wasserflecken.
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Reference : 41084
Lausanne, Impr. Centrale 1945, 245x190mm, 192pages, reliure d'éditeur. Bon état.
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Reference : 29406
Bâle, 1914-1921, 145x210mm, broché.
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Reference : 50943aaf
Basel, 1791, Format: 38x32 cm, 1 Faltblatt mit 2 schönen holzgeschnitt. Initialen, unterlegt und in der Mitte braunfleckig, Ränder leicht angestaubt. Einblattdruck.
Wichtige Urkunde, in der der neue Rechtszustand in 6 Artikeln kodifiziert wurde. HBLS kritisch zu diesem Thema: "Durch die Vorherrschaft, welche französisches Wesen im 18. Jahrhundert sich errungen hatte, war auch in Basel der Boden für die von Frankreich einströmenden neuen Gedanken empfänglich geworden. Als die Landschaft unruhig zu werden begann, erklärte der Grosse Rat am 20.12.1790 die Leibeigenschaft für aufgehoben. Das wollte, da eigentliche Leibeigenschaft schon längst nicht mehr bestand, nur soviel besagen, dass die Freilassungsgebühren und die Einsitzgelder eines in ein anders Amt ziehenden Untertanen abgeschafft wurden. Von einer Gleichstellung der Untertanen mit den städtischen Bürgern war noch keine Rede". Nicht in Barth; HBLS I/592.
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Reference : 50011aaf
Basel, Heinrich Decker, MDCCLXIX, 1769, in-8vo, 11 S., Titelbl. mit Holzschnitt-Vignette, 1 Kopfzierleiste und 1 Schlussdruckermarke, Original-Broschüre.
Verwaltugsrechtliche Verordnung der Basler Stadtkanzlei. image disp.
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Olten, Basel u. Lausanne, Urs Graf, 1957. 4°. XII, 331 S. Mit zahlr. z.T. farb. Abb. Illustr. Orig.-Leinenband.
Herausgegeben vom Regierungsrat d. Kts Basel-Stadt.
Reference : 55492aaf
Basel, 1634, Format: 21 x 24 cm, 1 Blatt mit 1 dekor. Holzschnitt-Initiale.
Historischer und verwaltungsrechtlicher Beleg zu polizeilichen Vorkehrungen gegen die Pestverbreitung während des Dreissigjährigen Krieges. Die 20-zeilige Verordnung enthält verschiedene Sanktionen, welche den Verkehr und Aufenthalt der in die Stadt Basel Reisenden reglementieren.
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Reference : 50935aaf
Basel, 1790, Format 30x21 cm, 1 Bl., mit Ausriss ohne Textverlust.
Historisches Dokument zur Geschichte des Verwaltungsrechts in der Schweiz gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Auf die Tatsache, dass die Obrigkeit die Einwohnerkontrolle vollumfänglich im Griff haben wollte, deutet den folg. Textauszug hin: "...dass laut dem 9ten Artikel dieser Verordnung kein Partikular einigen Fremden, es sey um Geld oder umsonst, beherbergen, weniger ihnen Losamenter verleihen soll, er habe sich dann zuvor bey den regierenden Herren Häupteren J.G.St.F.W. gemeldet und die dazu erhaltene Erlaubnis seye dem Herrn Hauptmann seines E. Quartiers angezeigt,...". Nicht in Barth.
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Reference : 51015aaf
Basel, 1798, Format: 33x20 cm, 1 gefalt. Blatt, Kopfleiste-Titel in einem floralen holzgeschnitt. Medaillon. Einblattdruck.
Historisches Dokument, das die politischen Versuche, das Spannungsverhältnis zwischen Basel-Land und Basel-Stadt vorm unmittelbaren Einmarsch der napoleonischen Armee einzudämpfen, transparent zeigt. Die Unterzeichneten dieses Pamphlets, Hans Georg Stehlin von Benken, Hans Jakob Schäfer, Oris Müller, Daniel Heinimann und Ambrost Brodbeck von Liestal, waren Mitglieder des 'Klub zu Rheineck', die bestrebten, eine neue Verfassung für das ganze Baselbiet zu gestalten. Nicht in Barth; HBLS I/592. Image disp.
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Reference : 49501aaf
Basel, Krüsi, 1887, in-12°, 64 S. mit 13 ganzseit. Abb. + 1 gefalt. Stadtplan, ill. O.-Pp., vord. Einbanddeckel mit goldgepr. Titel und Ornament-Goldaufdruck in der Jugendstilmanier, hint. Einbanddeckel mit goldgepr. Denkmalabb. - Hübsches Exemplar.
Erschienen auch in französischer und englischer Ausgabe. Wäber 116. Image disp.
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Reference : 50634aaf
Basel, 1771, Format:34x43 cm, 1 Faltblatt, mit Einriss ohne Textverlust, am Rande zerknittert,
Verwaltungsrechtliches Dokument aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, dessen Text transparent die damaligen administrativen Vorkehrungen zur Beseitigung der Armut belegt.
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Reference : 50983aaf
Basel, 1798, Format: 34x19 cm, 1 gefalt. Blatt. Einzellblatt.
Aus dem Wortlaut: 1) "Die Cocarde als Vereinigungszeichen. - Mitbürger! In der Versammlung der Gesellschaft zur Beförderung bürgerlicher Eintracht, ...wurde angezeigt, dass unsere lieben Mitbürger vom Lande mit einer dreyfarbigen Cocarde, zum Zeichen der Verbrüderung zu uns kommen werden. Diese Cocarde wird weiss und schwarz in der Mitte seyn, als unsere Stadtfarbe, und roth im Umkreise, zum Zeichen der Verbindung zwischen allen Bürgern des Standes...Deswegen erklären auch die Mitglieder der Gesellschaft,...dass Eintracht und Freyheit liebende Bürger, gegen dieses Zeichen der bürgerlichen Eintracht, sich keine Unbescheidenheit erlauben werden"2) "Ansuchen wegen Einquartierung. - Bürger! Es ist euch bekannt, dass heute ungefehr 500 Bürger des Lands anherkommen, sich zur persönlichen und eigenthümlichen Sicherung mit uns zu vereinigen...ihr werdet natürlich in Erwartung und Bereitschaft seyn, selbige freundbrüderlich zu empfangen und zu beherbergen".Historischer Beleg, der den Austragungsversuch dokumentiert, die sozialen Konflikte zwischen den ländlichen und städtischen Bürgern des Baslerbietes noch unmittelbar vor dem Einmarsch der napoleonischen Armee zu moderieren.
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Reference : 54041aaf
Basel, 1832, Format: 36 x 23 cm, 1 Blatt, mit Abriss ohne Textverlust und am Rande zerkinttert und angestaubt. Einblattdruck.
Sanitätspolizeilicher Beleg für die Geschichte des Gesundheitswesens in der Schweiz aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
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Reference : 67402aaf
Basel, Bahnmaier's Buchdruckerei, 1861, gr. in-8vo, Front. lith. von R. Rey nach L. Kelterborn " Nach dem Schlacht" + 34 S., Original-Broschüre.
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Reference : 44543aaf
Basel, Georg, 1856, in-8vo, VIII + 426 S. + 1 topographischer gefalt. Stadtplan (Basel im 14. Jh.), Stempel a. T. und V. "S.A.C. - Sektion Basel" sowie Besitzvermerk von alter Hand in Tinte, Hlwd. Titel in Gold am Rücken. Schönes Exemplar.
Mit Beiträgen von Daniel Albert Fechter (Topographie mit Berücksichtigung der Cultur- und Sittengeschichte), Theodor Meyer-Merian (Der grosse Sterbent mit seinen Judenverfolgungen und Geisslern), Wilhelm Wackernagel (Das Erdbeben von 1356 in den Nachrichten der Zeit und der Folgezeit bis auf Christian Wurstisen. / Der Todtentanz), Karl Schmid (Nicolaus von Basel und die Gottesfreunde) u. Johann Schnell (Das Civilrecht, die Gerichte und die Gesetzgebung). Barth 19754.
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Reference : 69256aaf
Die insgesamt 12 Dokumente, alle s/w auf Papier gedruckt, gefaltet, und in gutem Zustand, betreffen v.a. Massnahmen der Hygiene und Volksgesundheit der Basler Stadtregierung und die Trennung der Kantonsteile in Stadt und Land 1832:Affiche: Verordnung wegen Rettungs-Anstalten scheindtodter Menschen. - Affiche der Regierung des Kantons Basel von 1823. Die Obrigkeit stellt Rettungsmittel (Erste-Hilfe-Kasten samt “Kopp’sche Respirationsmaschine”) auf, und zahlt für das Bergen und Wiederbeleben von Verunglückten sogar Prämien aus. Darunter versteht man in erster Linie Ertrunkene, Erfrorene, Erwürgte, Erstickte und vom Blitz Getroffene. Es folgen detaillierte Beschreibungen der Rettungsmittel und der ersten Hilfe, 52x44 cm.Affiche: Bekanntmachung in Betreff der asiatischen Cholera. - Affiche des Sanitätskomites von Basel 1832. Es wir ein Übergreifen der Cholera auf die Stadt befürchtet, deswegen werden Vorbeugungsmassregeln, die Anzeichen der Krankheit und die Vorschriften bis zum Eintreffen des Arztes bei Erkrankung detailliert angegeben, Zierrahmen, 55x46 cm.Affiche: Verordnung betreffend das aus dem Landbezirk oder einem anderen Schweizerkanton zum Verkauf hieher gebrachte Fleisch. - Der Stadtrat von Basel erlässt 1850 Vorschriften zu Kontrolle und Verkauf des Fleisches in der Stadt, 43.5x27 cm.Affiche: Proklamation an die Bürger der Stadt Basel 1856, die einrückenden eidgenössischen Truppen willkommen zu heissen und selbst bereit zu sein, nötigenfalls ihre Pflicht fürs Vaterland zu tun. (Putschversuch der Royalisten in Neuenburg, drohender Krieg mit Preussen.), 52x40 cm.Einbl.druck: Kundmachung der Polizei im Namen des Cholera-Ausschusses von Basel 1855. Die an gewissen Orten bereits eingeführte Müllabfuhr wird bis auf weiteres täglich in der ganzen Stadt erfolgen. Mit Glocken versehene Wagen durchqueren jeden Abend ausser Sonntags die ganze Stadt. Der Müll muss bereits getrennt werden (!) und die Marschrouten der 6 Fuhrwerke werden aufgeführt, 30.5x19 cm. Affiche: Verfügung des Hundebannes. - Affiche des Sanitäts-Collegiums der Stadt Basel von 1862; nach dem Tod eines wahrschl. tollwütigen Hundes wird bis auf weiteres Leinenzwang eingeführt, 43x28 cm.Affiche: Kundmachung betreffend sanitarische Vorkehrungen. - Affiche der Basler Regierung von 1865. Um einer möglichen Ansteckung mit der grassierenden Cholera zuvorzukommen und den Typhus einzudämmen, wird die Desinfektion der Aborte und Dohlen verordnet. Dies mittels Eisenvitriol, dass in Wasser aufgelöst wird, 36x27 cm.Affiche: Beschluss betreffend eine Abstimmung über die Trennungsfrage, Ankündigung und Reglement des Grossen Rats von Basel 1831 für die Abstimmung, die der im nächsten Jahr erfolgten Trennung in 2 Halbkantone vorausging, 52x42 cm.Einbl.druck: Zur Frage der Festungswerke, Urteil des eidgenöss. Schiedsgericht von 1833, betreffend die Frage, welchen Anspruch der Kanton Basellandschaft auf die Festungswerke der Stadt Basel hat, 36x27 cm.Pamphlet: Die Nothtaufe. Die Helvetia liegt in Kindesnöthen und ist einer Missgeburt bereits entlediget... Beschreibung einer satirischen Zeichnung, welche sich auf die Kantonstrennung in Basel bezieht, s.d. (wohl um 1832), 35x21 cm.Formulare: 2 gedruckte leere Formulare der Stadt Basel: Aufenthaltsschein und Niederlassungs-Bewilligung, s.d. (19. Jh.), 33x21/ 24.5x20 cm.
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Reference : 75778aaf
Original-Broschüre.
1) SCHWEIZER, J.: Aus der Geschichte der Basler Kartaus. 113. Neujahrsblatt. Basel, Helbing & Lichtenhahn, 1935, 54 S. / 2) Bürgliches Waisenhaus Basel.15 S. / 3) Führer durch Basel und Umgebung. Buchdruckerei Kreis, 66 S. / 4) BRUCKNER, Albert: Basel wird eidgenössisch. Basel, Basler Berichthaus, 1951, 63 S. / 5) Führer durch die Pfarrei St. Marien Basel. Basel, Druckerei Cratander A. G., 1937, 96 S. / 6) Schweizer Pioniere der Wirtschaft und Technik. Achilles Bischoff (1797-1867), Carl Geigy (1798-1861), Benedikt la Roche (1802-1876), J. J. Speiser (1813-1856). Zürich, 1967, 133 S. ill. / 7) HEUSLER, Andreas: Geschichte der Stadt Basel. Basel, Frobenius A. G., 173 S. / 8) GRIEDER, Fritz: Bilder zur Basler Geschichte. Basel, Gaiser & Haldimann, 1940, 95 S. mit 100 Ill. / 9) Schweizer Gegenwart. Ein Jahrbuch 1952. Olten, Buchdruckerei Dietschie & Cie, 1952, XXXII, 223 S.
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Reference : 50937aaf
Basel, 1790, Format: 30x21 cm, 1 Bl.
Historisches Dokument zur schweizer. Wirtschaftsgeschichte gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Die obrigkeitliche Verordnung verfügt,..."dass alle und jede auf hiesiger Landschaft befindliche Sennen von jedem Stück Vieh, so ihre Alphöfe überwintern können, von Michaeli Tag an biss in den Maymonat, 25 Pfund Anken wöchentlich in allhiesige Stadt zu feilem Markt liefern, jedoch sich dazu keiner Händler oder Fürkäufer bedienen, sondern, wenn sie selbsten nicht in die Stadt kommen können, solches in ihrem Namen durch andere Landsleute sollen thun lassen"..."Diejenigen hingegen, welche hierinn saumselig sich erzeigen, und dieser Verordnung nicht nachkommen würden, von jedem Centner Anken, so sie weniger geliefert, mit einer Straf von 25 Pfund von den Herren Obervögten angesehen werden sollen". Nicht in Barth.
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Reference : 53948aaf
Basel, 1798, Format: 36 x 22 cm, Einblattdruck. - , am Rande vergilbt bzw. angestaubt.
Historischer und verwaltungsrechtlicher Beleg, der den Zwiespalt der damaligen öffentlichen Meinung manifestiert. Im Januar 1798 stand die napoleonische Armee vor den Stadttoren, der Konflikt zwischen Obrigkei und Strasse und die Spannung zwischen Stadt und Land spitzten sich zu. Man wollte abwarten, was in der nächsten Zeit geschieht.
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Reference : 50016aaf
Basel, Anno MDCCLXIX, (1769), in-8vo, 14 S. mit 1 Holzschnitt, Titelblattvignette und 1 Kopfzierleiste, Original-Broschüre.
Breitrandiges Exemplar der obrigkeitlichen Verordnung, die die Verhaltensnormen innerhalb eines damaligen bürgerlichen Haushaltes reglementierte und von der Basler Kanzlei herausgegeben wurde. image disp.
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